1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Leistungen und Rechtsgeschäfte der Grundfeste GmbH, Kurfürstendamm 132a, 10711 Berlin, im Zusammenhang mit:
Beratung, Planung, Projektierung und Umsetzung in der Energie- und Bauwirtschaft,
Bau- und Projektleitung,
Installation und Umsetzung von Photovoltaikanlagen, Speichersystemen, Wärmepumpen und sonstigen technischen Anlagen,
energetischen Sanierungsmaßnahmen,
allgemeinen Bau- und Sanierungsleistungen für Privat- und Gewerbekunden,
Tätigkeiten als Generalunternehmer,
sowie den Handel, Erwerb, die Vermittlung und den Verkauf von Immobilien.
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von der Grundfeste GmbH schriftlich anerkannt wurden. Schweigen gilt nicht als Zustimmung.
(3) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (B2C) als auch Unternehmern (B2B), soweit einzelne Regelungen nicht ausdrücklich nur für Unternehmer gelten.
2. Vertragsgrundlagen und Leistungsumfang
(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem individuell erstellten Angebot der Grundfeste GmbH und der schriftlichen Auftragsbestätigung.
(2) Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen bedürfen der Schriftform.
(3) Leistungsfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich garantiert wurden.
3. Rolle der Grundfeste GmbH als Generalunternehmer
(1) Die Grundfeste GmbH tritt ausschließlich als Generalunternehmer auf.
(2) Die technische Ausführung aller Arbeiten (Montage, Installation, Inbetriebnahme, Prüfungen, Abnahmen, behördliche Anmeldungen) erfolgt ausschließlich durch befugte, qualifizierte Fachunternehmen, die im Namen und Auftrag der Grundfeste GmbH handeln.
(3) Diese Fachunternehmen tragen die alleinige Verantwortung für:
die Einhaltung aller technischen Regeln und Normen (insb. VDE, VDI, TAB, DIN),
die ordnungsgemäße Ausführung,
Prüfpflichten und Sicherheitsvorgaben.
(4) Die Grundfeste GmbH schuldet nicht die unmittelbare technische Ausführung. Sie übernimmt die Koordination, Projektleitung und Gesamtverantwortung für organisatorische Abläufe, nicht jedoch die technische Detailverantwortung.
(5) Eine gesamtschuldnerische Haftung der Grundfeste GmbH mit den Fachunternehmen ist ausgeschlossen.
4. Substanzveränderungen am Gebäude
(1) Der Auftraggeber erkennt an, dass die Installation oder Demontage von PV-Anlagen, Wärmepumpen oder bautechnischen Einrichtungen notwendige bauliche Eingriffe verursacht (z. B. Kernbohrungen, Wand-/Deckendurchbrüche, Fundamentarbeiten).
(2) Der Auftraggeber stimmt diesen Arbeiten bereits mit Vertragsschluss zu.
(3) Ansprüche wegen üblicher, technisch notwendiger Substanzveränderungen sind ausgeschlossen, sofern diese fachgerecht durchgeführt wurden.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich:
uneingeschränkten Zugang zu allen relevanten Bereichen zu ermöglichen,
Grundstück, Räume, Zufahrten und technische Einrichtungen bereitzuhalten,
eine funktionsfähige Internetanbindung zur Inbetriebnahme bereitzustellen (falls erforderlich),
Zählerplätze, Sicherungseinrichtungen, Hausanschlüsse bereitzustellen,
behördliche Genehmigungen einzuholen, sofern diese nicht ausdrücklich vom Fachunternehmen übernommen werden,
alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern Fristen und begründen keine Ansprüche gegen die Grundfeste GmbH.
6. Abnahme
(1) Die Abnahme erfolgt durch Unterzeichnung eines Abnahmeprotokolls.
(2) Mit Abnahme gehen Nutzen, Gefahr und Verantwortung auf den Auftraggeber über.
(3) Teilabnahmen sind zulässig und verbindlich.
(4) Verweigert der Auftraggeber unberechtigt die Abnahme, gilt die Leistung als abgenommen nach Ablauf von 7 Tagen.
7. Eigentumsvorbehalt
(1) Alle gelieferten Materialien, Komponenten, Geräte, PV-Module, Speicher, Wärmepumpen sowie Bauelemente bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum der Grundfeste GmbH.
(2) Ein Ausbau, eine Demontage oder der Weiterverkauf vor vollständiger Zahlung ist unzulässig.
(3) Bei Zahlungsverzug ist die Grundfeste GmbH berechtigt, die gelieferten Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers wieder auszubauen und abzuholen.
8. Zahlungskonditionen
(1) Zahlungsbedingungen richten sich nach dem individuell unterschriebenen Angebot.
(2) Zahlungsziel: sofort nach Rechnungsstellung / Rechnungseingang, ohne Abzug.
(3) Bei Zahlungsverzug ist die Grundfeste GmbH berechtigt:
Verzugszinsen von 9 % über Basiszinssatz (bei Unternehmern),
5 % über Basiszinssatz (bei Verbrauchern),
Mahn- und Inkassokosten.
(4) Abschlagszahlungen sind zulässig und können jederzeit projektbezogen angefordert werden.
9. Haftung
(1) Die Grundfeste GmbH haftet nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges eigenes Verhalten.
(2) Für Fehler, Mängel oder Pflichtverletzungen der eingesetzten Fachunternehmen haftet ausschließlich das jeweilige Fachunternehmen.
(3) Eine gesamtschuldnerische Haftung ist ausgeschlossen.
(4) Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Betriebsunterbrechungen ist ausgeschlossen, soweit rechtlich zulässig.
(5) Für Anlagenleistung (z. B. PV-Ertrag, COP-Werte von Wärmepumpen) wird keine Garantie übernommen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert.
10. Höhere Gewalt
Die Grundfeste GmbH haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllungen aufgrund höherer Gewalt, z. B.:
Naturkatastrophen
Lieferengpässe
Energiekrisen
Pandemien
behördliche Anordnungen
Krieg, politische Ereignisse
Streiks oder Transportstörungen
Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
11. Besonderheiten bei Photovoltaik & Wärmepumpen
(1) Wetter-, umgebungs- oder netzbedingte Störungen sind nicht von der Grundfeste GmbH zu vertreten.
(2) Für die Kompatibilität bestehender elektrischer oder hydraulischer Anlagen wird nur gehaftet, wenn eine umfassende Prüfung ausdrücklich vereinbart wurde.
(3) Der Auftraggeber trägt das Risiko:
ungeeigneter Dachkonstruktionen,
statischer Probleme,
Altlasten im Gebäude,
Mängel bestehender Gebäudetechnik.
(4) Der Auftraggeber stellt sicher, dass:
notwendige statische Prüfnachweise vorliegen,
Dachflächen frei zugänglich sind,
keine Denkmalschutzauflagen entgegenstehen.