Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Grundfeste GmbH
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen der
Grundfeste GmbH
Kurfürstendamm 132a
10711 Berlin
– nachfolgend „Grundfeste GmbH“ –
gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) sowie Unternehmern (§ 14 BGB).
(2) Die Leistungen der Grundfeste GmbH umfassen insbesondere:
Erwerb, Handel und Vermittlung von Immobilien,
Beratung, Planung und Projektsteuerung in der Bau- und Energiewirtschaft,
Bau-, Umbau- und Sanierungsleistungen,
Errichtung energetischer Anlagen, insbesondere Photovoltaikanlagen, Energiespeicher und Wärmepumpen,
Tätigkeit als Generalübernehmer,
Entwicklung, Vertrieb, Betrieb und Wartung von Softwarelösungen und IT-Systemen,
Betrieb digitaler Plattformen und E-Commerce-Systeme sowie damit verbundene Dienstleistungen.
(3) Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur bei ausdrücklicher Zustimmung in Textform.
2. Vertragsgrundlagen und Leistungsumfang
(1) Maßgeblich für Art und Umfang der geschuldeten Leistung sind ausschließlich:
das individuelle Angebot bzw. der Einzelvertrag,
die Leistungsbeschreibung,
die Auftragsbestätigung,
diese AGB.
(2) Leistungen, Prüfungen oder Planungen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden, sind nicht geschuldet.
Insbesondere sind ohne gesonderte Vereinbarung keine Leistungen geschuldet hinsichtlich:
statischer Berechnungen,
umfassender Bestands- oder Substanzprüfungen,
Dach- oder Gebäudegutachten,
elektrischer oder hydraulischer Gesamtanlagenbewertungen,
wirtschaftlicher Erfolgsgarantien oder Förderzusagen.
(3) Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Textform.
(4) Leistungsfristen gelten als unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
3. Leistungserbringung und Einsatz von Nachunternehmern
(1) Die Grundfeste GmbH wird bei Bau- und Energieprojekten als Generalübernehmer tätig.
(2) Alle vertragsgegenständlichen Leistungen werden ausschließlich durch qualifizierte Fachunternehmen ausgeführt.
(3) Diese Unternehmen handeln als Erfüllungsgehilfen gemäß § 278 BGB.
(4) Ein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Nachunternehmer entsteht nicht.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich insbesondere:
freien Zugang zu Grundstück, Gebäuden und technischen Anlagen zu ermöglichen,
notwendige Unterlagen rechtzeitig bereitzustellen,
bestehende technische Einrichtungen zugänglich und betriebsbereit zu halten,
erforderliche Genehmigungen bereitzustellen, soweit nicht ausdrücklich übernommen.
Unterbleibt eine erforderliche Mitwirkung, verlängern sich Leistungsfristen angemessen. Hieraus entstehende Mehrkosten können gesondert berechnet werden.
5. Bauliche Eingriffe und Bestandssituation
(1) Bau- und Installationsleistungen können Eingriffe in die Gebäudesubstanz erforderlich machen.
(2) Fachgerecht ausgeführte, technisch notwendige Eingriffe gelten als vertragsgemäß.
(3) Die Grundfeste GmbH darf technisch erforderliche Anpassungen vornehmen, sofern diese dem Vertragszweck dienen und zumutbar sind.
(4) Nicht erkennbare Umstände der vorhandenen Bausubstanz, insbesondere:
verdeckte Leitungen,
statische Besonderheiten,
Altlasten,
Feuchtigkeitsschäden,
unzureichende Bestandsinstallationen,
berechtigen zur Anpassung der Leistung sowie zur gesonderten Vergütung notwendiger Zusatzleistungen.
6. Abnahme
(1) Nach Fertigstellung erfolgt die Abnahme der Leistung.
(2) Die Abnahme darf nur bei wesentlichen Mängeln verweigert werden.
(3) Die Leistung gilt als abgenommen, wenn:
der Auftraggeber sie in Gebrauch nimmt oder
innerhalb von 12 Werktagen nach Fertigstellungsanzeige keine Abnahme erfolgt.
(4) Teilabnahmen einzelner Leistungsabschnitte sind zulässig.
Mit Abnahme gehen Nutzen, Gefahr sowie die Beweislast für Mängel auf den Auftraggeber über.
7. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Anlagen, Materialien und Komponenten bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum der Grundfeste GmbH.
8. Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im Angebot vereinbarten Zahlungsbedingungen.
(2) Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne Abzug fällig.
(3) Abschlagszahlungen entsprechend dem Projektfortschritt sind zulässig (§ 632a BGB).
(4) Bei Zahlungsverzug gelten gesetzliche Verzugszinsen.
9. Leistungsangaben und Prognosen
Angaben zu Energieerträgen, Einsparungen, Wirtschaftlichkeit, Effizienz oder Leistungswerten technischer Anlagen beruhen auf Erfahrungswerten und Berechnungsmodellen.
Sie stellen keine garantierte Beschaffenheit oder Erfolgsgarantie dar, sofern nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert.
10. Software-, IT- und Plattformleistungen
(1) Die Grundfeste GmbH schuldet die Bereitstellung der vereinbarten Funktionalität, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
(2) Eine jederzeit unterbrechungsfreie Verfügbarkeit digitaler Systeme kann technisch nicht gewährleistet werden.
(3) Wartungen, Updates oder externe Störungen stellen keinen Mangel dar.
(4) Nutzungsrechte werden einfach, nicht ausschließlich und nicht übertragbar eingeräumt.
Alle Schutzrechte verbleiben bei der Grundfeste GmbH.
11. Immobilienhandel und Vermittlung
(1) Objektinformationen beruhen teilweise auf Angaben Dritter.
(2) Eine Haftung für deren Richtigkeit besteht nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung.
(3) Provisionen werden mit Abschluss des Hauptvertrages fällig, sofern vereinbart.
Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
12. Haftung
(1) Die Grundfeste GmbH haftet uneingeschränkt:
bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.